
Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Sie sind mit
überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden oder Ihnen wird ein
Abstandsverstoß vorgeworfen? Nun droht Ihnen ein Bußgeld, ein
Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Wir beraten Sie kompetent in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Sprechen Sie uns an.
Sie hatten unverschuldet oder verschuldet einen Verkehrsunfall
und benötigen nun Hilfe bei der Abwicklung mit der
Krafthaftpflichtversicherung oder der eigenen
Voll-/Teilkaskoversicherung? Wir bearbeiten Ihre
Verkehrsunfallangelegenheit schnell und kompetent. Wurde Ihr
Fahrzeug bei dem Verkehrsunfall beschädigt oder wurden Sie
persönlich bei dem Unfall sogar verletzt? Unsere
Verkehrsrechtsanwälte beraten Sie gerne darüber, was Ihnen nach
einem Verkehrsunfall zusteht: z. B. Reparaturkosten,
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Wertminderung,
Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden etc.
Je eher Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer
Ansprüche beauftragen, um so schneller und wirkungsvoller
können diese auch realisiert werden. Zu beachten ist ferner, dass
die Rechtsanwaltskosten als so genannte
Rechtsverfolgungskosten von der gegnerischen Kfz-
Haftpflichtversicherung im Rahmen der dortigen Einstandspflicht
zu übernehmen sind. Das bedeutet für Sie, dass im Umfang der
Berechtigung Ihrer Ansprüche die entstehenden
Rechtsanwaltsgebühren vollständig vom Unfallgegner zu tragen
sind.
Tag täglich kommt es im Straßenverkehr zu Verstößen gegen die
Straßenverkehrsordnung. Wie aber verhält man sich, falls man
sich selbst mal dem Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit
ausgesetzt sieht? Sei es, dass man wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt
worden ist, bei Rot über die Ampel gefahren, dem Vordermann zu dicht
aufgefahren ist, den nachfolgenden Verkehr behindert hat oder schlicht falsch
geparkt hat. In jedem dieser Fälle kann ein unter Umständen erhebliches Bußgeld
oder sogar Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg drohen.
Nicht immer ist jedoch der Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit gerechtfertigt
oder in vollem Umfang nachweisbar. Auch hier empfiehlt es sich daher kompetente
Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um seine Chancen abschätzen zu können.
Unsere Verkehrsrechtsanwälte nehmen für Sie Einsicht in die amtlichen
Ermittlungsakten und beurteilen welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, um
Ihrem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zum Erfolg zu verhelfen. Aufgrund
der nötigen Fachkompetenz wissen unsere Anwälte, worauf es im Einzelnen
ankommt und helfen Ihnen gerne dabei die Folgen einer
Verkehrsordnungswidrigkeit zu mindern oder ganz abzuwenden. Wir beraten Sie
kompetent im Hinblick auf Ablauf des Verfahrens und die Rechtsfolgen des
Bußgeldverfahrens.
Lautet der Vorwurf sogar auf eine Verkehrsstraftat, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.
Droht Ihnen aufgrund erheblicher oder wiederholter
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder wegen einer
Trunkenheits-/Drogenfahrt sogar ein Fahrverbot oder die Entziehung der
Fahrerlaubnis? Droht gegebenenfalls im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis
sogar der Verlust des Arbeitsplatzes?
In jedem Fall sollten Sie sich umgehend an unsere Verkehrsrechtsanwälte wenden.
Oftmals stehen die Chancen sehr gut ein drohendes Fahrverbot gegebenenfalls
abzuwenden. Unabhängig davon, ob ein solches im Bußgeld oder im
strafrechtlichen Verfahren droht, kann Ihnen der Verkehrsrechtsanwalt in vielem
Fällen helfen. Ganz gleich, ob es Ihnen nur darum geht den Antritt des
Fahrverbotes zu verzögern, so dass dieser zu einem geeigneten Zeitpunkt,
gegebenenfalls während des Urlaubs, angetreten werden kann oder ob
gegebenenfalls auch die Möglichkeit in Betracht kommt das Fahrverbot durch eine
entsprechende Erhöhung des Bußgeldes ganz abzuwenden.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne bei sämtlichen Angelegenheiten
betreffend die Entziehung der Fahrerlaubnis und Fragen rund um die medizischpsychologisch
Untersuchung (MPU) zur Verfügung.