
Die Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle wird alle 2 Jahre vom Oberlandesgericht Düsseldorfer herausgegeben und dient bundesweit als Richtlinie für die Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass einzelnen Oberlandesgerichte die Düsseldorfer Tabelle nicht unverändert übernehmen, sondern jeweils eigene Leitlinien haben, die von den jeweiligen Familiengerichten ebenfalls berücksichtigt werden..
Wir bieten Ihnen die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2011) zum kostenlosen Download als pdf-Datei an:
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle
Wir stehen Ihnen für eine konkrete Unterhaltsberechnung in Ihrem Fall gern zur Verfügung.