
Kompetenz im Verkehrsrecht
Unsere Kanzlei ist mittlerweile seit über 35 Jahren im Verkehrsrecht tätig. Wir vertreten alle, die möglicherweise an einem Verkehrsunfall beteiligt sein können, sei es Verursacher, Geschädigter, Sachverständige, Werkstätten, Mietwagenunternehmer, Haftpflichtversicherer oder Leasinggeber.
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns schnell und unkompliziert über einen Verkehrsunfall zu informieren. Die Onlinemeldung fördert eine im Sinne des Geschädigten schnelle und effektive Schadenregulierung. Im Falle eines Verkehrsunfalls können Sie uns den Unfallhergang problemlos mit dem Onlinefragebogen schildern. Alternativ können Sie uns die wesentlichen Unfalldaten auch per Email oder per Fax übermitteln. Wir werden die Sach- und Rechtslage unverzüglich prüfen, die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung ermitteln und Ihre berechtigten Ansprüche anmelden und durchsetzen. Bitte beachten Sie, dass wir uns für Sie gegenüber dem Anspruchsgegner legitimieren müssen. Aus diesem Grunde benötigen wir eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Ein entsprechendes Formular können Sie unter dem Menüpunkt "Formulare" herunterladen und an uns per Post, Fax oder eingescannt per Email übermitteln.
Wir versichern Ihnen, dass unser erstes Anspruchsschreiben i.d.R. spätestens 24 Stunden nach der Beauftragung gefertigt und an den Versicherer übermittelt wird. Um eine zügige Regulierung zu fördern, setzen wir maßgeblich auf neue Medien, wie z.B. Computerfax, Email oder WebAkte.
Weiterhin profitieren Sie von unserer unmittelbaren Onlineverbindung zu den eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherungen. Hierdurch erreichen wir in der Regel eine äußerst schnelle Regulierung, d. h. Sie müssen nicht lange auf den Ausgleich Ihrer Schadenersatzansprüche warten. In einzelnen Fällen konnten wir bereits eine vollständige Regulierung binnen 4 Stunden ab Beauftragung erreichen. Schneller geht es nicht!
Im Falle einer Beauftragung stellt sich für viele Mandanten die Frage nach den anfallenden Kosten. Die Kosten unserer Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen, so dass Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Haben wir Sie überzeugt? Hier geht es zur Onlinemeldung: