
Sie beziehen ALG II auch „Hartz IV“ genannt? Sie sind alleinerziehend? Sie sind Student und beziehen BAföG? Wussten Sie, dass Ihnen mehr zusteht, als Ihnen die Behörden bewilligen? Das Jobcenter fordert Geld von Ihnen zurück? Die Bundesagentur für Arbeit verhängt eine Sperrzeit gegen Sie? Sie sind pflegebedürftig und erhalten nicht die Pflegestufe die Ihnen zusteht? Die Behörde erkennt Ihre Schwerbehinderung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht an?
Wir beraten sie kompetent in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Sprechen Sie uns an.
Mit „Hartz IV“ wird umgangssprachlich der Bezug des Arbeitslosengeldes II bezeichnet. Wir prüfen Ihre Leistungsansprüche gegenüber dem Staat, denn Ihnen steht oft mehr zu als Ihnen bekannt ist, und setzen diese auch für Sie durch. Durch die ständig wechselnde Rechtslage und Sparzwänge bei den Leistungsträgern wird oftmals kein oder zu wenig ALG II gewährt, fehlerhafterweise eine Bedarfsgemeinschaft angenommen, die Kosten der Unterkunft oder anzurechnendes Einkommen falsch berechnet. Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht und mehr Euros in der Tasche. Sehr oft fordern die Jobcenter zu Unrecht Geld zurück, kürzen Leistungen oder verhängen Sanktionen. Wehren Sie sich mit unserer Hilfe. Dies gilt auch im Bereich der Grundsicherung, denn im klassischen Sozialhilferecht finden sich alle sozialrechtlichen Rechtsfragen wieder.
Im Bereich des Ausbildungsförderungsrechts stehen Sie oft vor der Frage wie Sie sich Ihre Zukunft durch Studium und Ausbildung aufbauen sollen ohne ausreichend Geld zur Verfügung zu haben. Insbesondere im Rahmen der Anrechnung von Vermögen und Einkommen liegen rechtliche Schwierigkeiten, was zur Folge hat, dass Ihnen zu Unrecht Leistungen verweigert oder zu gering bewilligt werden.
Arbeitslosenrecht
Streitigkeiten mit den Agenturen für Arbeit treten oft wegen des Eintritts einer Sperrzeit, unberechtigter Rückforderungen oder der Durchsetzungen des Anspruchs auf berufliche Förderung (z.B. Eingliederungsvereinbarung, Umschulung, Überbrückungsgeld) auf. Nehmen Sie unsere Hilfe in Anspruch, damit Sie Ihre Rechte wahrnehmen und wehren können.
Pflegeversicherung
Die Anerkennung oder Nichtanerkennung von Pflegestufen ist für Pflegebedürftige und gerade auch für ältere Menschen im Regelfall schwer durchschaubar. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Pflegekasse können Sie sich unserer Unterstützung sicher sein.
Schwerbehindertenrecht
Im Schwerbehindertenrecht wird u.a. die Höhe des Behinderungsgrades (GdB), bzw. der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) geklärt. Eine angemessene Bewertung ist Ihr gutes Recht, denn hiervon hängt ab, ob sie beispielweise Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, Nachteilsausgleich gewährt wird, ob Sie Ansprüche aus der Teilhabe oder der Rehabilitation der Behinderten haben. Oft stehen Ihnen bis zu sieben verschiedene Leistungsträger gegenüber. In diesem Behördendschungel kämpfen wir für Sie.
Krankenversicherung
Wir unterstützen Sie gerne bei Streitigkeiten mit der Krankenversicherung, insbesondere bei den häufigen Problemen im Rahmen der Zahlungen von Krankengeld oder Kostenübernahme für einzelne medizinische Leistungen, wie Medikamente.
Rentenversicherung
Teilweise falsche Berechnungen der Rente, aber auch die Unübersichtlichkeit des Rentenrechts, aufgrund dessen die Betroffenen oft nicht die gesetzlich zugesicherten Ansprüche kennen, sind Gründe unsere Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Beratungshilfe
Das Sozialrecht ist ein sehr weitgefächertes Rechtsgebiet. Oft haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe, so dass es Sie nichts kostet uns zu beauftragen.
Und: Sollte Ihnen Sozialbetrug vorgeworfen werden, vertreten wir Sie selbstverständlich auch im Strafrecht [Link zum Strafrecht]